Sustain Legal – Rechtsanwältin Stefanie Burkardt


Autohaus König insolvent: Was Kunden bei Anzahlung, Fahrzeugkauf, Finanzierung und Werkstattauftrag jetzt tun können
09.09.2026
Autorin: Stefanie Burkardt

Die Insolvenz bei Autohaus König betrifft nicht nur das Unternehmen, sondern kann auch erhebliche Folgen für Käufer, Werkstattkunden, Leasingnehmer, Darlehensnehmer und Beschäftigte haben. Besonders dringend ist eine rechtliche Prüfung, wenn ein Fahrzeug bestellt und bereits eine Anzahlung oder der Kaufpreis gezahlt wurde, das Fahrzeug aber noch nicht übergeben ist.

Nach den öffentlich bekannt gewordenen Informationen hat das Amtsgericht Charlottenburg für Gesellschaften der Autohaus-König-Gruppe ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der laufende Betrieb mit Verkauf, Werkstatt, Ersatzteilen und Service soll zunächst fortgeführt werden. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jedes bestellte Fahrzeug geliefert wird oder geleistete Zahlungen kurzfristig zurückerlangt werden können.

Rechtsanwältin Stefanie Burkardt von Sustain Legal in Leipzig berät Betroffene zu ihren individuellen Rechten bei der Insolvenz von Autohaus König und bei vergleichbaren Autohaus-Insolvenzen.

Insolvenz Autohaus König: Welcher Vertragspartner ist betroffen?

Bei einer Insolvenz ist zunächst zu klären, welche Gesellschaft Vertragspartner des Kunden ist. Die Bezeichnung „Autohaus König“ auf einem Standort, einer Website oder in der Kommunikation reicht dafür nicht immer aus.

Entscheidend sind insbesondere:

  • die genaue Firma im Kaufvertrag oder in der verbindlichen Bestellung;
  • die Firma auf Rechnung, Zahlungsaufforderung oder Auftragsbestätigung;
  • der Vertragspartner im Darlehens-, Finanzierungs- oder Leasingvertrag;
  • der konkrete Standort und die Gesellschaft, an die gezahlt wurde;
  • der Stand der Vertragsabwicklung, etwa Bestellung, Zahlung, Fahrzeugzuordnung, Zulassung und Übergabe.

Die Einzelfallprüfung bleibt unverzichtbar: Ansprüche können sich je nach Vertragspartner, Zahlungsweg und Vertragsstand unterschiedlich beurteilen.

Fahrzeug bestellt und angezahlt: Bekomme ich mein Geld zurück?

Wer bei Autohaus König ein Fahrzeug bestellt und bereits eine Anzahlung, eine Sonderzahlung oder sogar den vollständigen Kaufpreis geleistet hat, sollte jetzt keine vorschnellen Erklärungen abgeben. Ob ein Anspruch auf Lieferung, Rückzahlung oder lediglich eine Insolvenzforderung besteht, hängt von den konkreten Umständen ab.

Wichtige Fragen sind:

  • Ist ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen?
  • Wurde eine Anzahlung, ein vollständiger Kaufpreis oder eine Zahlung im Rahmen einer Finanzierung geleistet?
  • Ist das Fahrzeug bereits konkret bestimmt und dem Käufer zugeordnet?
  • Wurde die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mitgeteilt?
  • Ist das Fahrzeug schon zugelassen oder übergeben worden?
  • Wurde das Fahrzeug vom Hersteller oder Importeur bereits an das Autohaus geliefert?
  • Besteht ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht?
  • Liegt ein Sicherungsrecht vor, das gegenüber einer bloßen Insolvenzforderung Vorrang haben kann?

Ist das Fahrzeug noch nicht übergeben worden, bedeutet eine Anzahlung nicht automatisch, dass der Käufer das Fahrzeug verlangen oder sein Geld sofort zurückfordern kann. Besteht kein besonderer Schutz durch eine konkrete Zuordnung, Eigentumslage oder vertragliche Sicherung, kann eine Rückzahlungsforderung insolvenzrechtlich nur als Forderung gegen die betroffene Gesellschaft zu behandeln sein.

Eine solche Forderung ist nach einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich zur Insolvenztabelle anzumelden. Die vom Insolvenzgericht festzusetzende Anmeldefrist und die weitere Vorgehensweise ergeben sich dann aus dem Eröffnungsbeschluss. Im derzeitigen vorläufigen Verfahren sollten Betroffene ihre Unterlagen sichern, die weitere Entwicklung beobachten und prüfen lassen, ob vorrangige Rechte bestehen.

Wird mein bei Autohaus König bestelltes Fahrzeug noch geliefert?

Der Geschäftsbetrieb soll nach den derzeitigen Informationen zunächst fortgesetzt werden. Das schafft die Möglichkeit, dass einzelne Bestellungen abgewickelt werden. Eine pauschale Zusage zur Lieferung jedes bestellten Fahrzeugs folgt daraus aber nicht.

Ob die Lieferung verlangt oder sinnvollerweise abgewartet werden sollte, hängt unter anderem ab von:

  • der Verfügbarkeit des konkreten Fahrzeugs;
  • dem Produktions- und Lieferstatus beim Hersteller;
  • einer eindeutigen Zuordnung des Fahrzeugs zur Bestellung;
  • den bereits geleisteten Zahlungen;
  • einer bestehenden Finanzierung oder einem Leasingvertrag;
  • der Entscheidung der Insolvenzverwaltung, ob der Vertrag erfüllt wird;
  • dem persönlichen wirtschaftlichen Interesse des Käufers.

Ist das Fahrzeug lieferbar und wurde es bereits klar der Bestellung zugeordnet, kann die Aussicht auf Vertragserfüllung besser sein. Fehlt dagegen eine Zuordnung oder ist unklar, ob und wann das Fahrzeug geliefert wird, sollte die rechtliche Position frühzeitig geprüft werden. Insbesondere ein vorschneller Rücktritt kann Nachteile verursachen, wenn dadurch ein Anspruch auf Lieferung oder eine günstigere Sicherungsposition aufgegeben wird.

Autohaus König Insolvenz: Finanzierung und Leasing richtig behandeln

Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen bestehen oft mehrere Verträge: der Kaufvertrag mit dem Autohaus, der Darlehensvertrag mit einer Bank oder der Leasingvertrag mit einer Leasinggesellschaft. Diese Vertragsverhältnisse müssen rechtlich getrennt bewertet werden.

Die Insolvenz des verkaufenden oder vermittelnden Autohauses führt nicht ohne Weiteres zur Beendigung eines eigenständigen Darlehens- oder Leasingvertrags. Deshalb sollten laufende Raten nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung eingestellt werden.

Zu prüfen ist insbesondere:

  • Hat die Bank den Kaufpreis bereits an das Autohaus ausgezahlt?
  • Ist das Fahrzeug schon übergeben oder zugelassen?
  • Ist die Auszahlung des Darlehens wirksam an eine Fahrzeugübergabe gebunden?
  • Handelt es sich um ein verbundenes Geschäft?
  • Können Einwendungen aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Darlehensgeber geltend gemacht werden?
  • Welche Folgen hätte ein Rücktritt, eine Anfechtung oder eine Vertragskündigung?
  • Besteht ein Anspruch auf Rückabwicklung gegenüber dem Autohaus, der Bank oder einer Leasinggesellschaft?

Gerade bei Kaufpreisdarlehen, Vermittlungsfinanzierungen und Leasingkonstellationen hängt die richtige Vorgehensweise von den Vertragsbedingungen und dem Ablauf der Abwicklung ab. Pauschale Empfehlungen wie „Raten sofort stoppen“ oder „alles kündigen“ können deshalb wirtschaftlich riskant sein.

Mein Auto steht bei Autohaus König in der Werkstatt – was jetzt?

Kunden, deren Fahrzeug sich zur Reparatur, Wartung, Inspektion, Unfallinstandsetzung oder Reifenlagerung bei einem Autohaus-König-Standort befindet, sollten den Auftrag und ihr Eigentum zeitnah dokumentieren.

Sinnvoll ist insbesondere, Folgendes zu sichern:

  • Reparaturauftrag, Kostenvoranschlag und Auftragsbestätigung;
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorhanden, Teil II;
  • Fotos des Fahrzeugs und Angaben zum Standort;
  • Angaben zu Schlüsseln, Zubehör und persönlichen Gegenständen im Fahrzeug;
  • bisherigen Schriftverkehr mit dem Autohaus;
  • Rechnungen, Zahlungsbelege und Hinweise zum Reparaturstand.

Grundsätzlich bleibt ein Kundenfahrzeug Eigentum des Kunden. Dennoch können offene Werkstattkosten, ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Unternehmerpfandrecht die Herausgabe in der Praxis beeinflussen. Es sollte daher vor einer verbindlichen Erklärung geprüft werden, ob die Herausgabe, die Fortsetzung der Reparatur oder gegebenenfalls die Verwertung einer bereits erbrachten Leistung sinnvoll ist.

Auch wenn der Betrieb zunächst weitergeführt werden soll, kann es ratsam sein, frühzeitig Klarheit über Standort, Reparaturfortschritt, offene Kosten und Herausgabemöglichkeiten zu schaffen.

Gewährleistung und Garantie nach der Autohaus-König-Insolvenz

Wer ein Fahrzeug bereits von Autohaus König übernommen hat und nun einen Mangel feststellt, sollte gesetzliche Gewährleistungsrechte und Herstellergarantien klar voneinander trennen.

Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich grundsätzlich gegen den Verkäufer, also gegen die Gesellschaft, die den Kaufvertrag geschlossen hat. Befindet sich diese Gesellschaft in einem Insolvenzverfahren, kann dies die praktische Durchsetzung von Nacherfüllungs-, Minderungs-, Rücktritts- oder Schadensersatzansprüchen erschweren.

Eine Herstellergarantie besteht daneben auf Grundlage eigener Garantiebedingungen. Sie kann unter Umständen auch dann weiter nutzbar sein, wenn der verkaufende Händler insolvent ist. Ob die Garantie greift, ergibt sich jedoch aus den Garantiebedingungen, den Wartungsvorgaben und der Art des geltend gemachten Mangels.

Betroffene sollten Mängel zeitnah dokumentieren, Fristen und Beweismöglichkeiten sichern und nicht vorschnell auf Gewährleistungsrechte verzichten. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, eine Nacherfüllung zu verlangen, eine Frist zu setzen oder Ansprüche für das Insolvenzverfahren vorzubereiten.

Was Beschäftigte bei der Insolvenz von Autohaus König beachten sollten

Nach Medienberichten betreibt die Gruppe mehr als 80 Standorte und beschäftigt rund 1.200 Personen. Der Betrieb soll zunächst weiterlaufen; zugleich wurden ein vorläufiger Insolvenzverwalter und ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.

Ein Arbeitsverhältnis endet durch den Insolvenzantrag oder die Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens nicht automatisch. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten jedoch insbesondere Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, Überstunden- und Urlaubsaufzeichnungen sowie Schreiben des Arbeitgebers, des Insolvenzverwalters oder der Bundesagentur für Arbeit sorgfältig aufbewahren.

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann Insolvenzgeld eine Rolle spielen. Ob ein Anspruch besteht und wie dieser geltend gemacht wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls und dem jeweiligen Zeitraum ab. Beschäftigte sollten zudem beachten: Geht ihnen eine schriftliche Kündigung zu, beträgt die Frist für eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Eine versäumte Klagefrist kann erhebliche Folgen haben.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Bei der Insolvenz von Autohaus König ist ein schnelles, aber überlegtes Vorgehen sinnvoll:

  1. Unterlagen vollständig sichern. Dazu gehören Bestellung oder Kaufvertrag, Rechnung, Zahlungsnachweise, Finanzierungs- oder Leasingunterlagen, Schriftverkehr, Fahrzeugdokumente und Werkstattaufträge.
  2. Vertragspartner feststellen. Prüfen Sie, welche Gesellschaft im Vertrag, auf der Rechnung und im Zahlungsbeleg genannt ist.
  3. Zahlungen und Fristen prüfen. Dokumentieren Sie Anzahlungen, offene Raten, Liefertermine, Mängelanzeigen, Fristsetzungen und Zusagen des Autohauses.
  4. Keine vorschnellen Schritte unternehmen. Stellen Sie insbesondere Finanzierungs- oder Leasingraten nicht eigenmächtig ein und erklären Sie einen Rücktritt oder eine Kündigung nicht ohne Prüfung der Konsequenzen.
  5. Fahrzeug, Eigentum und Reparaturstand festhalten. Befindet sich das Fahrzeug beim Autohaus, dokumentieren Sie Standort, Zustand, Schlüssel, Zubehör und Papiere.
  6. Individuelle Ansprüche prüfen lassen. Je nach Fall kann es um Lieferung, Rückzahlung, Herausgabe, Nacherfüllung, Rückabwicklung oder eine spätere Forderungsanmeldung gehen.

Rechtsanwältin Stefanie Burkardt: Beratung bei Autohaus-Insolvenz

Rechtsanwältin Stefanie Burkardt, Sustain Legal, Leipzig, berät Käufer, Werkstattkunden, Leasingnehmer, Darlehensnehmer und sonstige Betroffene bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz von Autohaus König sowie vergleichbaren Insolvenzen im Fahrzeughandel.

Im Mittelpunkt einer rechtlichen Erstprüfung stehen insbesondere:

  • Fahrzeugkaufverträge und verbindliche Bestellungen;
  • Anzahlungen, Kaufpreiszahlungen und Zahlungsnachweise;
  • noch ausstehende Fahrzeuglieferungen;
  • Finanzierungs- und Leasingverträge;
  • Werkstattaufträge und Herausgabeansprüche;
  • Gewährleistungs- und Garantieansprüche;
  • die Prüfung und Vorbereitung einer möglichen Forderungsanmeldung im eröffneten Insolvenzverfahren.

Für eine fundierte Einschätzung sollten Betroffene Kaufvertrag beziehungsweise Bestellung, Zahlungsbelege, Finanzierungs- oder Leasingunterlagen, Fahrzeugunterlagen und den bisherigen Schriftverkehr bereithalten. Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, Fristen zu wahren, Risiken einzuordnen und die wirtschaftlich passende Vorgehensweise zu bestimmen.